Unsere Schwerpunkte in der anwaltlichen Beratung und Vertretung und auch Ihren Ansprechpartner finden Sie in den folgenden Fachgebieten:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Sie werden von einer Vertragspartei einseitig gestellt und bedürfen daher einer bes. Kontrolle, um ihren Missbrauch zu verhindern.
Das Agrarrecht umfasst u.a. das landwirtschaftliche Sondererbrecht (Höfeordnung und Landguterbrecht), das Subventions- und Förderungsrecht (Zahlungsansprüche und Prämien) sowie das Grundstücksverkehrs- und Landpachtrecht. Bei den Gerichten sind als besondere Abteilungen die Landwirtschaftsgerichte zuständig.
Die Haftung der freien Berufe ist ein besonderes Spezialgebiet. Es geht um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus dem entsprechenden Vertragsverhältnis gegen den haftpflichtversicherten Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.
Umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Das Architektenrecht beschäftigt sich mit den Regelungen der HOAI, der Vertragsgestaltung für Architekten und der Haftung der Architekten bei Bauplanungs- und Bauüberwachungsfehlern.
Unter Arzthaftung versteht man die zivil-rechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten bei Verletzung
der ärztlichen Sorgfaltspflichten.
Die Vertretung im Baurecht umfasst sowohl das öffentliche Baurecht im Verhältnis zu Gemeinden und Landkreisen wie auch das private Baurecht zwischen Bauherren und Bauunternehmern sowie zwischen Generalunternehmern und Subunternehmern.
Regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird.
Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung.
Das Erbrecht (im objektiven Sinne) bezeichnet die Summe aller Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen, vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt den energierechtlichen Rahmen für die Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland dar.
Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt; ferner die Teilbereiche Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft.
Das Handelsrecht beinhaltet das Recht des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte und das internationale Kaufrecht. Das Gesellschaftsrecht umfasst einerseits das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH, AG), auch in Form von Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, andererseits das Konzernrecht.
Ist das Rechtsgebiet des Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.
Das Internetrecht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen.
Die Rechte und Pflichten des Immobilienmaklers.
Das Mietrecht spielt eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten und einem fairen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern. Es umfasst ebenso die Verhandlungsführung und Abwicklung im gewerblichen Mietbereich.
Das Rechtsgebiet erfasst die Ansprüche der Beteiligten einer notariellen Urkunde gegen den beurkundenden Notar und dessen Haftpflichtversicherer.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich im Wesentlichen mit der Ahndung von Gesetzesverstößen geringeren Unrechtsgehalts, bspw. bei Verkehrsverstößen oder im Umweltbereich.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann.
Ist grundsätzlich jedes Recht zum Thema Renten beziehungsweise Rentenversicherung. Dabei ist das gesetzliche Rentenrecht mehr dem Sozialrecht, das private Rentenrecht mehr dem Versicherungsrecht zuzuordnen. Auch eine Betriebsrente oder neue Varianten, wie Riester-Rente oder Rürup-Rente, sind anerkannte Teile des Rentenrechtes.
Das Scheidungsrecht regelt die formelle juristische Auflösung einer Ehe und ihre weiteren rechtlichen Folgen (Versorgungsausgleich, nachehezeitlicher Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich u. a.).
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips.
Das Sozialversicherungsrecht ist ein sehr weit gefächertes Rechtsgebiet. Gemäß § 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuchs die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit der Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.
Die Betreuung im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht umfasst die Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen gegenüber dem Finanzamt, dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, dem Hauptzollamt und der Staatsanwaltschaft.
Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Inhalt und den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse bestimmen.
Das Transport- und Speditionsrecht befasst sich damit, den Güterverkehr in Deutschland zu reglementieren.
Das Rechtsgebiet der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen.
Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche und private Auftraggeber.
Ist Teil des Verkehrswesens und umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr von Personen und Gütern in Verbindung stehen.
Stellt sicher, dass die Bürger zu einem Großteil entweder durch die gesetzliche oder die private Krankenversicherung abgesichert sind.
Die rechtliche Beratung im Vertragsrecht umfasst die Vertragsgestaltung für Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen zivilrechtlichen Bereichen einschließlich der Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Das Verwaltungsrecht umfasst die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen Normen und die damit verbundenen Folgen im Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt nach einer Teilung eines Grundstücks die Bildung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
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